– Wahl-Spezial – Wahl-Spezial – Wahl-Spezial –

Ja, man spricht von „Wahlen“ in der privaten „Bundesrepublik“ – die Deutschen sollen schon wieder „wählen“, obwohl das tatsächlich illegal ist – das wiederum ist den Deutschen völlig egal, denn sie merkeln es nicht. Genauso wenig wie die Tatsache, daß wir immer noch keine Verfassung haben.

Die Wähler sorgen somit für sich selbst und dem restlichen Volk für den Untergang unserer Freiheit und der Selbstbestimmung unseres Lebens. Lest doch selbst das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ um zu verstehen was gespielt wird. (Ich stelle es euch zum Schluß hier ein) Wir brauchen keine Partei sondern Volksentscheide um was zu ändern. . . Welche dieser Parteien hat den schon das Volk darüber aufgeklärt, daß das „Bundeswahlgesetz verfassungswidrig und somit null und nichtig“ ist??? – Keine!

Somit können sie ihre Willkür weiter betreiben…….sie brauchen doch nur eine bestimmte Prozentzahl an dummen Wählern und schon haben sie eine Mehrheit des deutschen Volkes und es sieht so aus, als hätte die Mehrheit entschieden und ist dafür, das man Politiker entscheiden läßt über Gesetzesänderungen, die uns immer mehr und mehr einschränken im finanziellen, arbeitsausbeutenden und gesunden Leben!!!!!

Politiker wählen nicht – aber genießen das Privileg von kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln, zahlen keine Steuern und dürfen auch keine andere Arbeit auf nehmen. Entschieden haben sich die Wähler selbst für ihre Henker und Ausbeuter!!! . . .

Zum Art 38 GG gibt es aber auch noch eine andere sehr bedeutende Gegebenheit.

Art. 38 GG lautet:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

In der Kommentierung finden wir zum Art. 38 Abs.1.2. Rn 125 Grundgesetz Unmittelbarkeit der Wahl „Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus, bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz – insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner – einschiebt, die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt.“

Die Wirklichkeit in Deutschland sieht indes anders aus. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Art. 38 GG, hat der Bundestag am 07. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 01. Sept. 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor. In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler keinen Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme entgegen dem Bonner Grundgesetz für eine Landesliste abgibt und somit keinen Abgeordneten unmittelbar wählt.

Damit ist der Bundestag seit 1956 zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusammengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind. Jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann.

Das bedeutet im Klartext: Ungültiges Wahlgesetz heißt ungültige Wahl, ungültige Wahl heißt ungültige Gewählte, ungültige Gewählte heißt ungültiger Gesetzgeber und ungültiger Gesetzgeber kann nur ungültige Gesetze beschließen. In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen – das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht – daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.

Und da nach den Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts die „Nichtigkeit“ des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte die Bundesrepublik spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung. Die Rechtsfolgen sind, daß sämtliche Gesetze, Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen, Zahlungen, Forderungen etc. die in der Zeit zwischen 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag ungültig und nichtig sind.

Das ist aber noch nicht alles. Viele glauben Tatsächlich, daß die AfD dieses Deutschland „retten“ wird und werden extra deshalb zur Wahl gehen – und damit die illegale Wahlbeteiligung auch noch hochtreiben…..

Wenn die AfD fest im Sattel sitzt….

  • kommt der „Tsipras-Effekt“…… Die AfD ist auch nur eine regionale Kapitalismuspartei, die dafür sorgen wird, daß die Banken ihr Geld – also unser Geld – schon bekommen. Also „Plan B“ der NWO. Gruß vom Tsipras…….. Lest doch mal das Parteiprogramm!
    Und überhaupt!

Dieses System ist nicht zu retten, man kann es auch nicht „reformieren“.

https://merlins-blog.de/anders-leben3

Wir brauchen keine „Neuwahlen“ – wir brauchen eine Verfassung! – ohne Bankenherrschaft!

Wer jetzt noch wählen geht, macht sich mitschuldig an dem, was seine von ihm Beauftragten mit seiner abgegebenen Stimme, also seiner Vollmacht(!) anstellen!!!

1. es gibt hierarchisch organisierte Parteien
das bedeutet, einige wenige „Vorsitzenden“ bestimmen, was „Sache“ ist….

Die Hierarchische Pyramide als Zielvorstellung
Die Hierarchische Pyramide als Zielvorstellung

2. es gibt Parteilisten. Wer gewählt werden möchte, muß der hierarchischen Parteispitze genehm sein…. sonst wird das nix mit dem Listenplatz.

3. Im „Parlament“ angekommen, gilt „Fraktionszwang“ ist zwar illegal, kümmert aber keine Sau. Und wieder schlägt die „Parteispitze“ zu……

4. Es gibt alleine in Berlin etwa 5000 registrierte (!) Lobbyisten. Geht man davon aus, daß ein Lobbyist vorsichtig geschätzt 100.000 Euro im Jahr kostet, sind das 500 Millionen Euro. Wer sich sowas leistet, verspricht sich sicherlich was davon…….. Die in Brüssel werden noch mehr kosten……

5. Zusammengenommen: Es wir das gemacht, was eine handvoll „Parteispitzen“ mit wohlwollender Unterstützung der „Lobbyisten“ will. Viel mehr wie 10 Leute sind das nicht.

6. …und dann gibt es ja obendrauf noch die „Kanzlerakte“…..

So kann eine kleine „verschworene“ Gruppe ganz leicht und kostengünstig die absolute Kontrolle aufrecht erhalten….

Es ist raffiniert eingefädelt….

Ganz egal, wer was wählt, Merkel oder die nächste Marionette wird KanzlerIn und kann ihr Herzensprojekt endlich ohne Widerrede vollenden…..

…und wenn alles schief läuft, kommt die AfD……

…ach NEIN!   …die GRÜNINNEN!

Wie war das nochmal?

Warum wollt ihr da unbedingt hin?